Die Verhandlung mit den vier Angeklagten und mir in der ungewohnten Nebenklagevertreterrolle wurde heute fortgesetzt. Alles war wie schon im letzten Termin: wieder wurden Zeugen vernommen, wieder wurde ihnen ein ganzer Schwung Fragen seitens der Verteidigung gestellt, die erfreulicherweise das Vorbringen der Nebenkläger untermauerten und wieder hatte ich das Gefühl, gut unterhalten zu werden.
So zum Beispiel als einer der behandelnden Ärzte eines Nebenklägers als Zeuge vernommen wurde. Der Arzt kam in Begleitung seiner im Kinderwagen sitzenden kleinen Tochter. Er befand sich (ganz emanzipierter Vater) in Elternzeit. Der Vorsitzende forderte ihn auf, dem Kleinkind das Fläschchen aus der Hand zu nehmen, was zwar als Scherz gemeint war, aber trotzdem befolgt wurde und gab seiner Hoffnung Ausdruck, das Kind werde kein Trauma erleiden durch die Beiwohnung einer Gerichtsverhandlung in derart jungen Jahren.
Nach seiner Vernehmung, die die angezweifelten Verletzungen des Nebenklägers bestätigte, zog man sich ins Beratungszimmer zurück und siehe da - ein Verteidiger zeigte sich kompromissbereit und versuchte, Schadensbegrenzung zu betreiben. Ihm gelang es auch, die restlichen Kollegen davon zu überzeugen, dass ein Freispruch in unerreichbare Ferne gerückt war. Die weitere Beweisaufnahme konnten wir uns sparen. Die Angeklagten wurden zu milden Bewährungsstrafen verurteilt und zur Abgeltung aller zivilrechtlichen Ansprüche der Nebenkläger haben wir einen Schmerzensgeldvergleich gezimmert, der nun ein zivilrechtliches Verfahren obsolet macht.
So schön es auch war: Verteidigen gefällt mir trotzdem besser als die Vertretung der Nebenklage.
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