Heute fand der Termin bei der misstrauischen Amtsrichterin statt, die schon in der Sache zuvor, die ich als Zuschauer verfolgte, einen sehr kompetenten Eindruck machte (vgl. Unbefriedigter Polizist).
Ich hatte meinen Mandanten vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden lassen und so ging es ohne ihn los. Zwei Polizeibeamte hatten ihn auf der Autobahn verfolgt. Gna-den-los! Gleich drei Verstöße soll er begangen haben: Geschwindigkeit zu hoch, Überholen im Überholverbot und Mindestabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten. Angehalten sei er worden, so der eine Polizist und eine Frau habe auf dem Beifahrersitz gesessen. Hektisches Blättern in der Akte. Hatte ich eine Zeugin übersehen? Die Vorsitzende blätterte auch drauflos. Auch sie fand keine Zeugin. Na sowas.
Eichschein des Messgeräts? Klar, den gibts. Theoretisch zumindest. Praktisch befand er sich in einem abgeschlossenen Büro der Dienststelle und konnte nicht besorgt werden. Ob Winter- oder Sommerreifen auf dem Verfolgerfahrzeug aufgezogen waren? Woher soll man das nun wieder wissen.
Jedenfalls habe man überhaupt nur die schlimmsten Verkehrsverstöße meines Mandanten zum Gegenstand des Bußgeldverfahrens gemacht und weshalb ich ihn denn dann so aufs Glatteis führen wolle, wollte einer der Beamten von mir wissen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit habe ich es dabei belassen, ihn nur kurz anzuknurren. Die Verhandlung wird demnächst fortgesetzt.
2 Kommentare:
Der Beamte denkt jetzt bestimmt, "Boah, was für eine mißtrauische RAin!". Ob, und wenn, dann in welcher Hinsicht er dies zu Recht tun würde, kann sich jeder selber überlegen.
Ich kann sehr gut damit leben, wenn mich Polizeibeamte für misstrauisch halten. Schon viel zu oft hat sich mein Misstrauen als berechtigt erwiesen.:-)
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