Dienstag, 4. November 2008

Holzklotzverfahren beginnt mit Befangenheitsantrag

Wie der Kollege Hoenig in seinem blog http://www.kanzlei-hoenig.info/kein-gutes-zeichen unter Hinweis auf einen Artikel von Giesela Friedrichsen in Spiegel online berichtet, haben die Verteidiger des Angeklagten am ersten Hauptverhandlungstag einen Befangheitsantrag gestellt, weil das Gericht dem Angeklagten weder die Anklageschrift in seiner Muttersprache hat zukommen lassen noch bereit war, ihm einen Dolmetscher zur Seite zu stellen.
Ich will sie gar nicht hören, die Kommentare von Stammtischdeutschland, die dem Angeklagten und seinen Verteidigern zumindest die Pest an den Hals wünschen und sicher auch nicht verstehen können, wie man einem Menschen, der des Mordes angeklagt ist, auch nur einen Verteidiger beiordnen kann, von einem Dolmetscher mal gar nicht zu reden. Froh bin ich jedoch darüber, dass ich bislang beim hiesigen Landgericht noch nie um einen Dolmetscher für einen Mandanten kämpfen musste, selbst dann nicht, wenn meine Mandanten die deutsche Sprache halbwegs beherrschten. Kaum ein Ausländer versteht unsere Sprache so gut, dass er in der Lage wäre, das zum Teil ziemlich komplexe Juristendeutsch zu verstehen.

7 Kommentare:

Alfred hat gesagt…

Versteht denn ernsthaft jeder Deutsche Angeklagte das Juristendeutsch?
Oder jeder (Nationalität nur exemparisch) Albaner das ins Albanische übersetzte Juristendeutsch?

Werner Siebers hat gesagt…

Dafür wird man beim Landgericht Koblenz Dolmetscher auch dann nicht los, wenn sie die deutsche Sprache so schlecht beherrschen, dass sie sich grob missverständlich ausdrücken und auch noch Verteidiger beleidigen.

Ich weiß nicht, was schlimmer ist.

Werner Siebers hat gesagt…

Weitere Informationen zum Holzklotz-Verfahren gibt es hier:

www.fairesverfahren.de

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@albert: Der deutsche Angeklagte hat einen Verteidiger, der ihm in seiner Muttersprache erklären kann, was e.g. Realkennzeichenanalyse bedeutet. Der albanische Angeklagte sollte nicht schlechter gestellt sein und von dem Dolmetscher das übersetzt bekommen, was sein Verteidiger ihm sagen will.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Werner: Am schlimmsten ist es, wenn Verteidigern sowas nicht auffällt und sie nicht angemessen darauf reagieren. Bislang kann man den beteiligten Verteidigern das nicht vorwerfen.

Foxtrott hat gesagt…

Die Dolmetscher für Deutsche Angeklagte heißen Rechtsanwälte:-)

doppelfish hat gesagt…

@Werner Sierbers: Was macht man dann? Dem Dolmetscher einen Dolmetscher zur Seite stellen?