Montag, 10. November 2008

Aktenzeichen bitte schriftlich anfordern

Es ist kein Scherz. Wer als Verteidiger im Besitz eines Gs-Aktenzeichens ist und dann bei der Namenskartei der Staatsanwaltschaft anruft um das Js-Aktenzeichen zu erfragen, hat Pech gehabt.
Derartige Anfragen sind schriftlich hereinzureichen. Es ist als fürchte man, dass Aussenstehende, die sich als Anwälte ausgeben, mehr mit dem Js als mit dem Gs Aktenzeichen anfangen könnten. Selbst wenn man der freundlichen Dame von der Namenskartei anbietet, sie könne einen ja in der Kanzlei zurückrufen oder die Nummer überprüfen, hat man keinen Erfolg.
Nicht nur, dass ich was gegen die Verschwendung von Papier, Strom und Arbeitskraft einzuwenden hätte. Schlimmer ist, dass es nun einfach länger dauert bis man das Aktenzeichen hat und diese Vorgehensweise dem in Haft sitzenden Mandanten begreiflich machen muss. Ich weigere mich es so zu sehen, dass meine Mandanten ja immerhin warm und trocken gesiebte Luft atmen und in Anbetracht der besonderen Situation wahrscheinlich mehr Zeit haben als ich.

3 Kommentare:

Tobias Feltus hat gesagt…

Das Paradoxe ist, beim Anwaltsbriefpapier klappt es dann, wobei nicht bedacht wird, dass dieses wesentlich leichter zu fälschen ist, als ein ganzer Kanzleisitz samt Telefonanschluss, Eintrag im Internet und Eintrag bei der RAK, aber das übersteigt das Weltbild so mancher Angestellten.

Ich würde sagen, das ist gelebte Verhältnismäßigkeit, oder nicht ?

Aber warum eigentlich nicht Aktenzeichenanfrage, verbunden mit dem Akteneinsichtsgesuch?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Akteneinsichtsgesuch ist an die StA zu richten mit Js Aktenzeichen. Alles andere dauert (noch) länger. Außerdem möchte ich nicht, dass die Leute beim Amtsgericht die Leidtragenden dieser Vorgehensweise sind.

doppelfish hat gesagt…

Das schreit doch geradezu danach, in einen geeigneten Textbaustein verpackt zu werden.