Montag, 22. März 2010

Twittern wider die Unschuldsvermutung

Wer wissen möchte, wie wider die Unschuldsvermutung man twittern kann, der schlage nach bei Niggemeier.

3 Kommentare:

Enno hat gesagt…

"Wider die Unschuldsvermutung" ist aber kein einziger der dort zitierten Twitter-Beiträge - ein wenig zu hämisch , ja.

HHH hat gesagt…

Tja nicht alle Errungenschaften des Internet sind postiv. Auf die
"Twitterei" kann man wohl als erstes verzichten.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Enno: Vielleicht kennen Sie da eine andere Unschuldsvermutung als ich oder legen sie zumindest anders aus.