Kürzlich erreichte mich eine Mandatsanfrage in einer Stalkingsache. Es fragte nicht der Beschuldigte an, sondern das Opfer unter Vorlage eines Beratungshilfescheins. Einen solchen Beratungshilfeschein bekommt man vom Amtsgericht ausgestellt, wenn man nachweisen kann, dass man aus eigenen Mitteln nicht in der Lage ist, eine Beratung beim Anwalt zu zahlen.
Da ich mich im Täterstrafrecht jedoch deutlich wohler fühle, habe ich an eine Kollegin verwiesen, die vornehmlich Opferstrafrecht macht. Die Kollegin war der Anfragenden jedoch nicht prominent genug und so fragte sie mich erneut, ob ich ihr nicht einen wirklich "prominenten Fachanwalt für Stalkingrecht" empfehlen könnte, da es im konkreten Fall eines absoluten Spezialisten bedürfe, der nichts Anderes mache als die Vertretung von Stalkingopfern.
Einmal ungeachtet der Tatsache, dass es keine Fachanwaltschaft für Stalkingrecht gibt, kenne ich auch keinen Kollegen, auf den die Kriterien zutreffen würden.
Ich habe nicht mehr von der Dame gehört, obwohl ich gestehen muss, dass es mich schon interessieren würde, wie ihre weitere Suche nach dem Promianwalt verlaufen ist.
15 Kommentare:
Frau Kollegin, vielleicht wäre der Fall eine Anregung an die Anwaltskammer wert, den Fachanwalt für "Talking-Opfer-Promianwalt auf Beratungshilfeschein" einzuführen?
Ooooch, solange Kammern und FA-Kursanbieter Geld damit verdienen, den von Ihnen angeregten FA anzubieten, wäre das so abwegig nicht. ;-)
Das ist doch ein ganz klarer Fall für diesen einschlägig erfahrenen Kollegen: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/anwalt-schertz-verliert-gegen-stalker/
Was kann es für einen Grund geben, nur "Täter"/Beschuldigte/Angeklagte zu vertreten, nicht auch "Opfer"/Nebenkläger?
@Anonym: Schlagen Sie mal was vor.
Mir fallen da gleich ganz viele Gründe ein. ;-)
@Kerstin Rueber: Der Beratungshilfeschein?
Dass manche Anwälte nur "Täter"/Beschuldigte/Angeklagte vertreten wollen, nicht aber auch "Opfer"/Nebenkläger, ist aus meiner Sicht schwer zu verstehen - jedenfalls wenn gleichzeitig immer behauptet wird, man wolle sich keineswegs mit dem Täter gemein machen, sondern nur zu einem rechtsstaatlichen Verfahren beitragen.
@Anonym, 10:13 Uhr:
Der Beratungshilfeschein *darf* es nicht sein, da gemäß § 49a BRAO bei Anwälten die Pflicht zur Übernahme von BerH-Mandaten besteht. Sowas Böses (Verstoß hiergegen) macht Frau Rueber nicht, hoffe ich doch ;)
@Anonym: Nicht der Beratungshilfeschein, sondern die Kombination Beratungshilfeschein und Promianwalt. Das riecht für mich kilometerweit nach Ärger.
@Anonym: Täterstrafrecht und Opferstrafrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ein guter Verteidiger muss kein guter NKVertreter sein und umgekehrt gilt Dasselbe. Was das "Gemeinmachen" anbelangt: wann sickert endlich durch, dass ein Verteidiger nicht hinter der Tat seines Mandanten steht, sondern an seiner Seite als Verteidiger? Das Vorurteil, ein NKVertreter habe einen Hang zum Guten, während ein Verteidiger einen Hang zum Bösen habe, halte ich für nicht mehr als stammtischtauglich.
@Kollegin Braun: Sie sind sicher auch nicht prominent genug um sich solche Mandate leisten zu können, stimmt´s? ;-)
Die Möglichkeiten der Nebenklage sind auch eher bescheiden. Im Prinzip sitzt man das ganze Verfahren nur rum und ist das fünfte Rad am Wagen. Der Prozess spielt sich zwischen Verteidiger und Richter/Staatsanwalt ab. Das sieht man am ehesten noch im Ermittlungsverfahren, wo für den Verteidiger schon die richtige Arbeit anfängt und der NK-Vertreter meist noch nicht beauftragt wurde. Spannend ist das alles nicht.
Dass man gelegentlich auch mal ein paar Fragen an Zeugen oder den Angeklagten stellt, kommt sicherlich auch vor. Entscheidend wirds wohl selten für den Ausgang des Verfahrens aber sein.
Dass man dann immer betont, wie das Opfer bzw. die Hinterblieben sich jetzt fühlen und die ganze Tragweite der Tat, usw., das liegt auch nicht jedem NK-Vertreter.
Ich freue mich, dass Sie sich nicht mit den von Ihnen vertretenen Angeklagten gemein machen (den Eindruck hat man nicht bei allen bloggenden Strafverteidigern).
Einen Grund dafür, auch unter dieser Prämisse keine Nebenklagevertretungen zu übernehmen, haben Sie aber bislang nicht genannt. Sie werden doch schon genug Nebenklagevertreter beobachtet haben, um zu wissen, was man da so machen muss, oder?
@anonym vom 27. März 2010 14:04:
Warum sollte ein RA ein Mandat übernehmen, von dem er weiß, dass er diese Arbeit nicht optimal erfüllen kann(mangels Erfahrung und tieferer Einarbeitung in die Materie)und lieber die Mandate übernimmt wo er ordentliche Arbeit abliefern kann?
Ist es nicht vielmehr ein Zeichen eines guten RA das er Mandate ablehnt deren er nicht gerecht werden kann?
@Kollegin Rueber:
Genau. :-)
Ich persönlich mag keine Nebenklage (mehr) machen, da ich mich in dieser Rolle unwohl fühle. Ich habe den Eindruck, auf der "falschen Seite" zu sitzen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Mandanten in diesem Bereich eine Betreuung wünschen, die mehr der Arbeit eines Psychologen, als der eines Anwalts entspricht. Dem kann - und will - ich nicht gerecht werden.
Kommentar veröffentlichen