Donnerstag, 25. März 2010

Gericht verschlampt Fax - Update

Der Kollege Sokolowski weist hier auf ein neues Urteil des OLG Frankfurt zur Frage der Beweislast betreffend den Zugang eines Telefaxschreibens hin. Damit ist die Rechtsprechung, mit der ich mich gezwungenermaßen auch schon auseinandersetzen musste, um ein weiteres Urteil bereichert, das nach meiner Meinung in die richtige Richtung geht.

In "meinem" Fall ist die Gegenseite übrigens trotzdem ich das Faxjournal des Gerichts vorgelegt habe, dabei geblieben, den Zugang zu bestreiten. Zwischenzeitlich hat eine Güteverhandlung stattgefunden, die, wie nicht anders zu erwarten war, erfolglos verlaufen ist. Ich habe mal rein vorsorglich für den Fall, dass das Gericht weiter davon ausgehen sollte, dass das Fax dort nicht eingegangen ist, die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt.

Im Nachgang zu der Verhandlung erging übrigens ein Beweisbeschluss, der u.a. die Vernehmung meiner Reno vorsieht. Diese hatte das Fax am 31.12.2008 versandt, den Sendebericht abgewartet und in die Akte abgeheftet. Kommenden Monat machen wir also eine Art Minibetriebsausflug in das beschauliche Städtchen W. an der L. - zum Verhandeln, Aussagen und anschließendem Kaffeeklatsch.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Empfehle diesen Aufsatz aus der NJW 2004, 3296:

http://riesenkampff.de/4_doc/NJW%2046-2004.pdf

Wenn ich mich recht erinnere ist vor einigen Jahren auch einmal ein Aufsatz eines technisches Sachverständigen in der NJW erschienen, der darlegte, weshalb aus technischer Sicht der OK-Vermerk des Faxgerätes den Beweis der korrekten Übermittlung darstellt.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: vielen Dank! Sie glauben nicht, mit wie vielen Entscheidungen, u.a. auch in diesem Aufsatz genannte, ich das Gericht schon "zugeschmissen" habe im Dienste der guten Sache.