Jeder Verteidiger hat Mandanten, denen er mehrfach das Körperteil gerettet, auf dem man gemeinhin zu sitzen pflegt. Dies ist wahrscheinlich ein Grund, weshalb sie einen erneut mit ihrer Verteidigung beauftragen, wenn besagtes Körperteil wieder gefährdet ist.
Dass sie dann aber anfangen, an Kostennoten rumzumeckern, die die gesetzlichen Mittelgebühren beinhalten und eingeschnappt sind, wenn man auf deren Begleichung besteht, ist verwunderlich.
Ich stelle in solchen Fällen anheim, das Mandat zu beenden und sich von einem Kollegen verteidigen zu lassen.
Hiermit besteht oftmals Einverständnis, denn es scheint vereinzelt Kollegen zu geben, die (schwarz?) gegen weniger als die gesetzlichen Gebühren verteidigen.
Vor kurzem habe ich auf diese Weise Herrn X. verloren.
Vor ein paar Wochen ist ein anderer, nennen wir ihn der Einfachheit halber Herrn Y., wiedergekommen, der mir auch "aus Kostengründen" das Mandat entzogen hatte. Die erste Instanz ist beendet, es gab eine Bauchlandung und jetzt soll ich die Berufung übernehmen. Ich hab´s mal davon abhängig gemacht, dass die gesetzlichen Gebühren allesamt VOR der Berufungsverhandlung gezahlt werden.
6 Kommentare:
Gibt es überhaupt noch Verteidiger, die ohne Vorschuss das Arbeiten anfangen?
Gerade im Strafrecht sinkt die Zahlungsbereitschaft ja rapide, wenn nicht das gewünschte Ergebnis erzielt wird?
Das höchste der mir bekannten Gefühle sind Ratenzahlungen, die aber mit Mandatierung beginnen und der Erklärung, dass das Mandat sofort niedergelegt wird, wenn Raten ausbleiben.
@Gentleshots: Vorschuss nehme ich auch immer, aber wenn es dann beim Vorschuss bleibt und an den Gebühren rumgemeckert wird, ziehe ich es vor, die Sache mit aktuellem Stand abzurechnen und das Mandat niederzulegen.
@Kerstin Rueber: Das klingt ja zumindest sehr vergleichbar zu meinen Erfahrungen im Ruhrgebietsraum.
Ja, solange es noch einen Unschuldigen gibt, wird es auch Verteidiger geben, die ohne Vorschuss arbeiten.
gez.
Unschuldig
(Verteidiger)
Ohne Schuß kein Jus! ;o)
Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, obs gebührenrechtlich "billiger" für den Mandanten wird, wenn er mitten im Verfahren den Verteidiger wechselt.
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