In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Montag, 22. März 2010
Twittern wider die Unschuldsvermutung
Wer wissen möchte, wie wider die Unschuldsvermutung man twittern kann, der schlage nach bei Niggemeier.
3 Kommentare:
Enno
hat gesagt…
"Wider die Unschuldsvermutung" ist aber kein einziger der dort zitierten Twitter-Beiträge - ein wenig zu hämisch , ja.
3 Kommentare:
"Wider die Unschuldsvermutung" ist aber kein einziger der dort zitierten Twitter-Beiträge - ein wenig zu hämisch , ja.
Tja nicht alle Errungenschaften des Internet sind postiv. Auf die
"Twitterei" kann man wohl als erstes verzichten.
@Enno: Vielleicht kennen Sie da eine andere Unschuldsvermutung als ich oder legen sie zumindest anders aus.
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