Da hab ich aber Haue gekriegt. ;-)
Kaum, dass ich mich über störrische Richter ausgelassen habe, die Termine nicht verlegen wollen, weil Anwälte verhindert sind, greift es einer der Richter auf, was natürlich völlig ok ist und tritt damit eine Kommentarlawine los, die ich heute Morgen beim allgemeinen "Blogschnüffeln" genüsslich gelesen habe und die mich nun nicht umhin kommen lässt, mein ganz persönliches Fazit kundzutun:
Die Zulässigkeit einer Beschwerde ist mir ehrlich gestanden egal, solange ich mein Ziel erreiche und der Termin verlegt wird. Was mir nicht egal wäre, wäre der Vorwurf eines Mandanten, ich hätte mir einen abweisenden Beschluss sang- und klanglos um die Ohren hauen lassen. Meine Mandanten interessiert es regelmäßig nicht, ob Anträge, die ich stelle, zulässig oder unzulässig sind. Sie sind ergebnisorientiert und ich meine, gut daran zu tun, Selbiges auch zu sein. Im Gegensatz zu manch öffentlich Bedienstetem bekomme ich kein festes monatliches Salär, sondern muss selbst dafür sorgen, dass der Kamin raucht. Die Kamine von Anwälten pflegen umso besser zu rauchen je zufriedener die Mandanten sind und nicht je zulässiger die Terminsverlegungsanträge.
Dass auch unzulässige Anträge von Erfolg gekrönt sein können, mag dieses Beispiel zeigen.
2 Kommentare:
Was raucht denn im gerichtlichen Kamin? Achja, die unzulässigen Anträge.
Solange nicht der Anwalt, der die Anträge stellt, verheizt wird...
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