Da soll noch einer sagen, dass nur Verteidiger gelegentlich zu dissozialen Impulsdurchbrüchen neigen. Heute Morgen war sich eine Kollegin, die im Koblenzer Bulgari-Verfahren eine Nebenklägerin vertritt, nicht zu schade, einem Verteidiger einen "Vogel" zu zeigen, als dieser einen Antrag stellte.
Ich war zunächst geneigt, meinem Kollegen anzubieten, ihn in der Nebenklage zu vertreten, sollte er erwägen, die Kollegin wegen dieser offenkundigen Beleidigung anzuzeigen, kenne ihn allerdings gut genug, dass ihn derartige Entgleisungen nur dann wirklich zu jucken pflegen, wenn er sie ernst nimmt. Hiervon kann man allerdings im vorliegenden Fall kaum ausgehen. Emotionalitäten sind in einigen Lebensbereichen etwas Wunderschönes, im Gerichtssaal jedoch in der Regel hinderlich.
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