Gestern hatte ich mal wieder das Vergnügen mit PHK H., welchselbiger seit vielen Jahren Dienst tut in einer kleinen Polizeiinspektion und dort immer mal wieder damit befasst ist, meinen Mandanten I. festzunehmen. So machte auch im April letzten Jahres besagter PHK H. mit weiteren Mannen und Diensthund Wuff mal wieder vom polizeilichen Hausrecht Gebrauch und vollstreckte nach Eintreten der Türe einen Durchsuchungsbeschluss sowie einen Haftbefehl. Hierbei wurde unter anderem eine gelbe Tasche mit schwarzen Streifen entdeckt. Messerscharf kombiniert PHK H., dass das die Tasche sein muss, die der Täter umhängen hatte, der kurz zuvor in eine Discounterkette eingebrochen war, den man aber auf dem Überwachungsvideo nicht erkennen konnte, da er nur ab der Halsregion abwärts zu sehen war. Für PHK H. war der Fall Discounter damit klar: meinen Mandant kennt er seit Jahren, er traut ihm alles zu, wenn mein Mandant einsitzt, sinkt Hs Statistik und überhaupt mochte er ihn noch nie leiden.
Mein Mandant tat, was er in solchen Situationen immer tut und was auch in der Akte festgehalten ist - "Ich sage nichts zur Sache und lasse mich nur über meine Anwältin ein".
Dem gegenüber behauptete gestern der dienstbeflissende PHK H., mein Mandant habe erklärt, die Tasche gehöre ihm. Im Durchsuchungsbericht findet sich diese wesentliche Behauptung nicht wieder und im Bericht über das Drumherum der Maßnahme heisst es, er, PHK H., habe Frau S., die Freundin meines Mandanten gefragt, ob sie mit der Sicherstellung der Tasche einverstanden sei, was diese bejaht habe.
Ich lauere auf mein Fragerecht und übe es genüsslich aus. Da müsse ihm wohl seine Erinnerung einen Streich gespielt haben. Wenn da stehe, er habe die Freundin gefragt, spräche in der Tat Einiges dafür, dass die Tasche dieser gehöre. Insgeheim hatte ich ein bisschen gehofft, dass ich ihm einen Streich spielen könnte. Werter Herr PHK H.: es gibt Tage, an denen man verliert.
1 Kommentar:
Wenn der PHK H hier mitliest, weiß er ja jetzt Bescheid
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