... diese Richter.
In einer Zivilsache beim Amtsgericht KL vertrete ich einen inhaftierten Mandanten. Das Gericht bestimmt Termin zur Hauptverhandlung, ich bin wegen eines seit längerem feststehenden Termins verhindert und teile dies mit. Daraufhin wird der Termin aufgehoben.
Es kommt eine neue Terminsladung. Auch an diesem Termin bin ich verhindert und zwar durch die Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins für und mit meinem inhaftierten Mandanten. Das hält das Gericht nicht davon ab, mir mitzuteilen, eine erneute Terminsaufhebung komme angesichts des einfach gelagerten Sachverhalts nicht in Betracht. Zudem sei schon einmal auf meinen Antrag hin vertagt worden. Ich frage mich ernsthaft, welche Vorstellung manch ein Richter vom Tagesgeschäft eines Anwaltes hat. Erfreulicherweise sind längst nicht alle vom "Was-interessieren-mich-Terminskollisionen-solange-es-nicht-meine-eigenen-sind"-Geschwader, aber solche wie beim Amtsgericht KL gibt es leider auch.
Ich habe Beschwerde eingelegt und darf nun gespannt sein, ob das hohe Gericht sich gehalten sieht, den Termin doch noch zu verlegen.
4 Kommentare:
dumm gelaufen.
Die Beschwerde ist unzulässig.
§ 227 IV 2 ZPO
Das ist jetzt aber ziemlich nach hinten losgegangen!
Schon klar, aber ich mache das immer so und in den meisten Fällen wird dann doch aufgehoben.
die weibliche Raffinesse hatte ich nicht einkalkuliert, sorry ;-)
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