Es gibt Zeugenaussagen, auf die man sich besonders freut. Kommende Woche steht wieder mal der Zeuge auf dem Fahrplan, der der geneigten Zuhörerschaft im Rahmen seiner letzten Vernehmung zu berichten wusste, er habe als 14-jähriger mit einer 21-jährigen diverse amouröse Abenteuer gehabt und diese sei sehr von ihm begeistert gewesen. Es handelt sich um eine äusserst zurückhaltende Formulierung, die ich hier wähle. Der Zeuge selbst drückte sich drastischer aus, was die Überschrift erahnen lässt.
Wahrscheinlich wird alsbald ein ganzer Gerichtssaal während seiner Aussage vor Vergnügen quietschen.
2 Kommentare:
Da ist seine Partnerin ja haarscharf an § 176 StGB vorbeigequietscht.
Ach ja, unser Freund, auf dem direkten Weg vom Quietscheentchen zum quietschenden Tantchen - mal sehen, was er uns diesmal auftischt.
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