Der Prozess läuft seit vielen Monaten. Eine Wirtschaftsstrafsache. Beide Angeklagte haben die Anklage zum Teil eingeräumt. Heute liess sich einer der Angeklagten weiter ein. Der Vorsitzende fragte hinsichtlich der Einlassung des Mitangeklagten meinen Mandanten, ob er ebenfalls noch Erklärungen abgeben wolle. Schaden könne es nicht, denn "das er geschoren wird, ist klar; die Frage ist nur, wie weit er geschoren wird".
Angesichts der mehr als schütteren Haarpracht meines Mandanten liess sich mein Kollege Verteidiger zu der Bemerkung hinreissen, es sei ja nicht mehr viel zum Scheren da. Im Hinblick auf seinen Mandanten, der noch nicht so sehr in die Mauser gekommen war, vermochte ich nur zurückzugeben, dass bei diesem ja mehr verblieben sei.
Alle Beteiligten nahmen die Sache mit Humor; jedenfalls mit mehr Humor als die Beweisanträge der Staatsanwaltschaft, die danach verlesen wurden.
2 Kommentare:
Solange die Sache voran geht ... nicht, daß den Beteiligten noch graue Haare wachsen.
Der Revisionist wird dann schon noch das Haar in der Suppe finden.
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