Man bekommt schon einiges geboten im Bulgari-Verfahren. Ein Polizeibeamter, dem vieles "nischt erinnerlisch" ist, wusste heute davon zu berichten, dass eine Bordellinhaberin sich bei seinem Kommissariat gemeldet habe um mitzuteilen, dass mehrere junge Frauen, die als Prostituierte in ihrem Bordell gearbeitet hatten, abreisen wollten. Man sei deshalb ausgerückt und habe die Frauen zunächst ins Polizeipräsidium verbracht und anschließend in ein Hotel, da man sie am nächsten Tag vernehmen wollte, was auch geschehen sei. Vor Ort hätten sich die Prostituierten dann beklagt, von der Bordellbetreiberin um Dirnenlohn geprellt worden zu sein.
Soso, und um die Polizei hiervon in Kenntnis zu setzen, hatte die Chefin wohl in vorauseilendem Gehorsam eigens dort angerufen? Oder galt etwa der Anruf dem einfachen und kostengünstigen Abtransport von Prostituierten, der für sich genommen nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der Kripo fällt?
Rein zufällig handelte es sich bei den Frauen um Zeuginnen, die Belastendes über die Angeklagten auszusagen wussten und bei der Bordellbetreiberin um eine Dame, von dem dem Zeugen auf Befragen dann erinnerlich war, dass sie schon einmal mit der Polizei kooperiert hatte.
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