Freitag, 19. Dezember 2008

Planungshoheiten einer Strafkammer

Es ist schon erstaunlich, wie manche Kammern meinen, Strafprozesse zu leiten. Der Vorsitzende und seine Beisitzer haben einen Plan zum Ablauf und wehe, der Verteidiger greift in diesen ein. So geschehen kürzlich bei einer großen Strafkammer.
Nachdem die letzte Zeugin, die auf der Liste stand, vernommen war, verkündete der Vorsitzende gut gelaunt, er schließe jetzt die Beweisaufnahme. Die Höflichkeit hätte es geboten, zumindest zu fragen, ob hiermit allseitiges Einverständnis besteht. Mein Einwurf hierauf wäre an Höflichkeit durchaus zu überbieten gewesen.
Circa zwei Stunden später verlas ich einige Beweisanträge, denen nun nachgegangen wird. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Gericht nur zu gerne schon "den Sack zugemacht" hätte und gar nicht erfreut darüber war, dass in seine Planungshoheit eingegriffen worden war.
Pardon, hohes Gericht, es wird wieder vorkommen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ach, diese Verteidiger, die stören doch nur! ;)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Jau, und in solchen Fällen richtig gerne!