Ein Mandant, der wegen einiger nicht unerheblicher Delikte angeklagt ist und seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft sitzt, ließ mir bei einem meiner letzten JVA-Besuche für dieses Jahr von einem Mithäftling ausrichten, ich möge ihn ganz kurz besuchen, es habe mir was extrem Wichtiges zu sagen.
Was so extrem wichtig war, lässt sich wohl am Besten mit dem Terminus "Haftkoller" umschreiben. Mein Mandant berichtete mir Folgendes:
Ein "Kollege", der auf der gleichen Abteilung einsitze, habe gesagt, er könne gar nicht verstehen, warum er eigentlich noch einsitze und warum es mir nicht gelinge, ihn aus dieser misslichen Situation zu befreien. Der Anwalt, der ihn vertrete, Rechtsanwalt H. meine das auch und für ihn wäre es ein Leichtes, meinem Mandanten die Freiheit wieder zu schenken. Daraufhin habe er dem Anwalt H. eine Vollmacht unterschrieben. Er soll aber selber dafür sorgen, dass das Gericht meine Bestellung zur Pflichtverteidigerin aufhebt. Das wolle er aber nicht, denn eigentlich fühle er sich ja doch prima verteidigt und wisse, dass es dem Anwalt H. nur darum ginge, an das Mandat zu kommen. Und außerdem habe ihm ein anderer "Kollege" erzählt, der tauge nichts. Im Übrigen tue ihm alles furchtbar leid und er habe dem Gericht schon mitgeteilt, dass das Mandat zu Anwalt H. nicht mehr besteht.
Liebe Leser, ich hätte ja zu gerne gesehen, wie sich der Kollege H. eine blutige Nase geholt hätte bei der mündlichen Haftprüfung. Natürlich kennt er weder Fall noch Akte und natürlich braucht er Mandate. Ebenso natürlich verspricht er U-Häftlingen das Blaue vom Himmel herunter und trägt somit nicht nur zum Haftkoller, sondern auch zum allgemeinen Ärgernis bei.
Lieber Herr Kollege - man sieht sich. Demnächst. Immer zweimal. Oder beides.
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