Die Dolmetscherin im Bulgari-Verfahren wird langsam aber sicher zum Dauerbrenner.
Gestern vormittag tuschelte sie mit einer Angeklagten auf Bulgarisch. Es machte nicht den Eindruck, als handelte es sich um Übersetz(t)ertätigkeiten.
Der gegenübersitzende Oberstaatsanwalt sah sich die Sache eine Weile an und fragte dann zielstrebig, was da geredet würde. Kleinlaut musste die Dolmetscherin einräumen, dass sie nicht gedolmetscht, sondern private Dinge mit der Angeklagten besprochen hatte.
Das nahmen sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Gericht zum Anlass, sie mit einigen deutlichen Worten darauf hinzuweisen, dass dies nicht ihre Aufgabe sei.
Von der Hybris, mit der sie ansonsten der Kritik der Verteidiger zu begegnen pflegte, war nichts mehr übrig geblieben. Der Kreis der Kritiker hat sich damit geschlossen. Nach Verteidigung und Nebenklage jetzt auch Staatsanwaltschaft und Gericht. Schön, wenn in einem streitigen Verfahren mal so viel Einigkeit herrscht.
1 Kommentar:
Zugegeben etwas böse gedacht: Kleine Sünden bestraft ....
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