Der Strafprozess dient zweifelsohne dem Erkenntnisgewinn. Eine Zeugin behauptete unlängst, man habe sie kurz nach ihrer Einreise nach Deutschland zur Prostitution gezwungen. Sie habe das schrecklich gefunden und hätte lieber als Putzfrau gearbeitet. Welcher Tätigkeit sie denn nun nachgehe, wollten die Verfahrensbeteiligten wissen. Immer noch der Prostitution, antwortete die Zeugin. Die Erklärung, warum denn nicht als Putzfrau, lieferte sie auf Nachfragen gleich mit: sie spreche nicht ausreichend Deutsch um als Putzfrau zu arbeiten.
Zugegeben, im Bereich der Prostitution spielt sich sicher vieles im nonverbalen Bereich ab, allerdings sind mir keine Bodenbeläge bekannt, die der besonderen verbalen Zuwendung - noch dazu in deutscher Sprache - bedürfen.
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