Die Anträge der Angeklagten auf Ablehnung der Dolmetscherin wegen Besorgnis der Befangenheit wurden abgelehnt. Zuvor war der Dolmetscherin Gelegenheit gegeben worden, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Dies tat sie und gab ihrer tiefen Bestürzung über die Vorwürfe mit um Fassung ringender Stimmung Ausdruck.
Der weitere Verlauf der Vernehmung der nicht deutsch sprechenden Zeugin gestaltete sich weniger flüssig als zuvor. Vielleicht wurde nun "linearer" übersetzt als zuvor? Immerhin trat zu Tage, dass die Zeugin, aufgrund deren Aussage ein umfangsreiches Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wurde, am liebsten gar nichts mehr gesagt hätte. Die Erinnerungslücken muteten auch die Kammer seltsam an und die Vorsitzende musste die Zeugin mehrfach ermahnen, ihre Erinnerung anzustrengen. Schließlich beantragte die Staatsanwaltschaft, der Zeugin einen Beistand beizuordnen. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
5 Kommentare:
Es scheint, als brauche die Zeugin dann auch ganz dringend einen Verteidiger, wenn sie diesen nicht sowieso schon hat.
Vielleicht war ja aber auch die Zeugin wegen ihres Lachens heute Vormittag im Saal derart irritiert, dass sie eine Spontanamnesie erlitt ;-)
@Tobias Feltus: Von einem Verteidiger ist mir nichts bekannt.
Und nein, mein Lachen war es wohl nicht. Die Zeugin hatte schon zuvor nur insuläre Erinnerungen.
Na denn, dann kann die Zeugin gleichmal den Zeugenbeistand mit der Verteidigung beauftragen, auch nicht schlecht für den Kollegen oder die Kollegin.
Aber dann hatten sie wenigstens kurz Spaß heute in der Hauptverhandlung, oder nicht?!
Wünsche viel Erfolg weiterhin mit derart großartigen Zeugen.....
Lese im Übrigen gerne Ihre Einträge.
@Tobias Feltus: Ich verteidige gemeinsam mit Werner Siebers. Das sollte die Frage nach dem Spaß hinreichend beantworten. :-)
Ah, "insuläre Erinnerungen". Sehr diplomatisch ausgedrückt. Und ich erlaube mir, mir den (aktuell) letzten Satz von RA Feltus zu eigen zu machen.
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