"Eine Schlampe kann einer anderen nichts vormachen", so eine Zeugin gestern im Bulgariverfahren auf die Frage, woher sie denn wisse, dass die Zeugin T. bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland in Bulgarien der Prostitution nachgegangen sei.
In Widin habe T. damals am Hafen Geld mit Prostitution verdient. Der Hafen sei stark frequentiert von Fährschiffen, die auch Lkw beförderten, in deren Kabinen man ungestört sei.
Hintergrund war, dass die T. im Rahmen ihrer Vernehmung behauptet hatte, in Bulgarien nie der Prostitution nachgegangen zu sein und auch heute wolle sie eigentlich gar nicht im Bordell arbeiten, sondern lieber putzen gehen. In Deutschland angekommen, sei sie von einigen der Angeklagten zur Prostitution gezwungen worden. Zuvor in Spanien habe sie als Erntehelferin gearbeitet.
Von dem Ernteeinsatz wusste die gestrige Zeugin ebenfalls nichts. Sie gab jedoch zu erkennen, dass die Vorstellung von T. auf dem Feld sie amüsiert.
Sie selbst, so die Zeugin, sei nie zur Prostitution gezwungen worden. Sie arbeite seit Versiegen ihrer Goldminen in Deutschland als Prostituierte.
4 Kommentare:
Auch wenn Sie sich hier (statt im Gerichtssaal oder zusätzlich?) so ins Zeug legen - entgegen Ihrer "Beweiswürdigung" ist die Aussage "eine Schlampe ..." als Zeugenaussage ja wohl komplett wertlos.
Der Herr hat gesprochen! Schon mal darüber nachgedacht, dass auch Kommentare komplett wertlos sein können?
Die Juristerei scheint ja doch kurzweiliger zu sein als man landläufig so annimmt.
Kleine Haarspalterei am Rande: Wenn eine Goldmine nicht mehr "sprudelt" passt "erschöpft" besser als "versiegt"- es sei denn die Pechmarie schürft nach schwarzem Gold.
@Ratilius: stimmt.Passt in der Tat besser.
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