Gestern begann in Koblenz das Verfahren gegen meinen Mandanten, der im Juni vergangenen Jahres mit einer schwarz-rot-goldenen Perücke einen Banküberfall begangen hat.
Am Tag zuvor hatte das Halbfinalspiel der deutschen Elf stattgefunden. Der Umstand, dass er wohl Fußballfan sei, wirke sich jedenfalls nicht strafschärfend aus, so der Vorsitzende Richter gestern sinngemäß.
Sowohl mein Mandant wie auch die weitere Angeklagte liessen sich umfassend zu den Vorwürfen ein.
Nach einem Bericht der Rheinzeitung vom heutigen Tag soll die Staatsanwältin auf die Frage, wie mein Mandant und die weitere Angeklagte gefasst worden sein sollen, gesagt haben: "Das ist geheim. Denn es sollen ja noch mehr Täter den gleichen Fehler machen".
1 Kommentar:
Daß sich die Fussballbegeisterung nicht strafschärfend auswirkt, ist ja schon sehr positiv. Vollkommen unverständlich ist mir jedoch, daß das Tragen einer schwarz-rot-goldenen Perücke nicht einmal strafbewehrt ist, also wirklich!
;)
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