Mein Mandant hatte gestanden, Banken überfallen zu haben. Bei einem Überfall fuhr die weitere Angeklagte das Fluchtauto. Das hatte sie vorgestern gestanden. Sie hatte auch erwähnt, zwischenzeitlich ihre Haarfarbe gewechselt zu haben. Damals sei sie blond gewesen, heute - erkennbar - brünett. Es bestand also kein vernünftiger Zweifel mehr daran, dass sie die Fahrerin des Fluchtfahrzeugs war.
Eine Zeugin bekundete heute, sie habe am Tattag einen Mann in ein Auto mit einem auswärtigen Kennzeichen einsteigen sehen, das von einer blonden Frau gesteuert worden sei.
Die Staatsanwältin hakte nach. Ob die Zeugin denn so blond wie "die Verteidigerin" gewesen sei oder etwa noch blonder, ob es sich um die Angeklagte handeln könnte, wie die Fahrerin ihr Haar getragen habe usw..
Während die Zeugin noch zwischen hell- und mittelblond umherlavierte, schaltete sich der Vorsitzende ein und wies auf das Geständnis der Angeklagten hin. Als die Staatsanwältin hierauf einen etwas irritierten Eindruck machte, fügte er hinzu, es sei schön, dass die Staatsanwaltschaft auch Geständnisse überprüfe.
Ich selbst hatte keine Fragen mehr an die Zeugin. Das Geständnis hatte ich der Angeklagten längst abgenommen.
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