Donnerstag, 26. Februar 2009

Zeuge im Saal, Kamera im Anschlag

Es gibt sie immer wieder. Die Zeugen, die meinen, dass grundsätzlich jede Verhandlung für jeden zugänglich ist und sich deshalb in den Gerichtssaal setzen, in dem die Hauptverhandlung stattfindet.
So geschehen gestern.
Irgendwie kam mir der Mann, der in der letzten Reihe saß, bekannt vor. Ich fragte meinen Mandanten, wer das sei und der antwortete, es handele sich um Herrn A.. Besagter Herr A. steht in der Anklageschrift unter der Überschrift "Beweismittel" als Zeuge. Von der Polizei war er auch schon mal vernommen worden, hatte aber gegenüber dem Wachtmeister, der jeden Zuschauer fragt, ob er als Zeuge in Betracht komme, dies verneint. Das alles ist nicht ungewöhnlich, aber dass ein "Zuschauer" versucht, Fotoaufnahmen zu machen, ist nicht an der Tagesordnung.
Als ich plötzlich das rote Blinken einer Kamera in der Hand des Mannes sah, konnte ich noch rechtzeitig dafür sorgen, dass mein Mandant sich mit dem Rücken zu dieser Kamera drehte.
Unmittelbar nach Eröffnung der Verhandlung bat ich um Feststellung der Personalien des "Zuschauers" und beantragte, ihn aus dem Saal zu verweisen, da er als Zeuge in Betracht komme. Dem wurde stattgegeben und der Zuschauer zog sichtlich enttäuscht ab.
Ich bin nun gespannt, ob er sich entblödet, eventuelle Fotoaufnahmen Dritten zugänglich zu machen oder ob ihm die Sache zu heikel ist.
Mein Mandant berichtete mir von anonymen Briefen, die in letzter Zeit Personen aus seinem Umfeld erreicht hätten. Ohne, dass bislang ein Verdacht auf Herrn A. gefallen wäre, gibt sein Verhalten durchaus Anlass, darüber nachzudenken, ob er nicht als Urheber der Briefe in Betracht kommt und weitere Schreiben (inklusive Bildmaterial) plant.

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