Hauptverhandlung in einem Strafprozess. Es geht u.a. um verfälschte Rezepte über ein Wachstumshormonpräparat.
Mein Mandant gab im Rahmen seiner Einlassung an, das Arzneimittel genommen zu haben, weil er sich davon einen Gewichtsverlust versprochen habe.
Der Staatsanwalt meinte hierauf, dass es zum Abnehmen auch andere Methoden gäbe. Die "FdH- Methode" beispielsweise würde bei ihm stets sehr funktionieren. Auf dergleichen Erfolge konnten weder mein Mandant, noch ich selbst, noch einer der Mitverteidiger verweisen. Bevor die Diskussion darüber, welcher der Prozessbeteiligten mit welcher Methode die besten Abnehmerfolge erzielt hat, richtig in Gang kommen konnte, meinte der Staatsanwalt, die von meinem Mandanten gewählte Methode sei doch nicht gesund. Darauf mein Mandant: "Gesund nicht, aber bequem."
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