Donnerstag, 18. Dezember 2008

Amtsrichterin will nicht verlegen - Teil 2

Warum sollte es mir anders ergehen als den Kollegen? Mein Antrag wurde ebenfalls abgelehnt. Freilich hatte ich mich lang und breit in der Begründung dazu ausgelassen, dass ich durch ein Strafverfahren verhindert bin. Gleichzeitig mit dem Beschluss fragte die Richterin aber an, ob ich am selben Tag nicht gegen 12.00 Uhr zur Verfügung stehen könnte.
Woher soll ich das wissen? In Strafsachen wird meist ab 9.00 Uhr terminiert und dann ist open end. Sowas sollte auch einer Zivilrichterin bekannt sein. - Das wäre meine Lieblingsantwort gewesen. Ich habe es vornehmer ausgedrückt.

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