Mittwoch, 20. März 2019

Aktionsbüro Mittelrhein #3 - 5. Hauptverhandlungstag oder : Da waren es nur noch 12

Der Tag startete mit einem Angeklagten weniger. Das Verfahren gegen ihn war wegen der langen Verfahrensdauer und der damit einhergehenden erheblichen Belastung für ihn eingestellt worden. Nach dem bisherigen Verfahren sei seine Schuld als gering anzusehen im Sinne des § 153 StPO und ein öffentliches Interesse an der Verurteilung bestehe nicht mehr. Mit Kosten wurde dieser Angeklagte nicht belastet; diese trägt die Staatskasse. Haftentschädigung für die 59-tägige Untersuchungshaft wurde ihm hingegen nicht zugesprochen.

Ob der ehemalige Angeklagte in dem Verfahren wieder als Zeuge auftauchen wird - am 4. Hauptverhandlungstag hatte er alle vorher gemachten Angaben widerrufen - bleibt abzuwarten.

Erfreulich und in der Konsequenz nicht mehr als richtig ist, dass die Kammer den Angeklagten seit gestern gestattet, ihre eigenen Laptops mitzubringen um diese dazu zu nutzen, Einsicht in die Akten  und in ihre eigenen Notizen aus dem 1. Durchgang zu nehmen. Dieser Punkt hatte in den Hauptverhandlungstagen zuvor immer wieder zu Diskussionen zwischen den Prozessbeteiligten geführt.

Keine Kommentare: