In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Montag, 11. April 2011
So ein Ding, in dem alles drinsteht
Er habe da so ein Ding erhalten, so ein Schreiben vom Gericht, in dem alles drinstünde, also, wer was gesagt habe und wann verhandelt worden sei, sagt mir der Mandant am Telefon und möchte wissen, ob er mir das schicken soll oder nicht. Die Hauptverhandlung hatte beim Amtsgericht stattgefunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und ich hatte wie üblich mit Einlegung des Rechtsmittels das Protokoll der Hauptverhandlung angefordert. Ob die Geschäftsstelle das Protokoll versehentlich an den Mandanten geschickt hat? Ich vermute es anhand der Beschreibung des Mandanten, frage aber vorsichtshalber, ob "Protokoll über die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts vom Soundsovielten" auf der ersten Seite stehe. Im Hintergrund zunächst Blätterrascheln und dann: "Nö, da steht URTEIL". Ah ja. ich vergaß, auch ein Urteil ist so ein Ding, in dem alles drinsteht.
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3 Kommentare:
Tja, lesen fällt schwer, verstehen noch mehr. ;-)
jedenfalls sollte im Urteil alles drin stehen :-)
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Ding.
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