Dienstag, 19. April 2011

Keine Pflichtverteidigerbeiordnung bei laufender Bewährung

Auf die Entscheidung des Beschwerdegerichts darf man gespannt sein.

Ein Mandant ist angeklagt. Er steht unter laufender Bewährung. Demzufolge beantrage ich die Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Das Gericht schreibt zurück, dass es angesichts der Tatsache, dass "lediglich drei Monate Freiheitsstrafe offen stehen" keinen Raum für eine Pflichtverteidigung sieht.

Aha.

5 Kommentare:

Ein Staatsanwalt hat gesagt…

Ist in Koblenz die PV-Bestellung bei jeder offenen Bewährung üblich?

Im hiesigen Bezirk (eine süddeutsche Staatsanwaltschaft) werden (sofern die Voraussetzungen nicht aus anderen Gründen ohnehin schon vorliegen) Pflichtverteidiger jedenfalls nur dann bestellt, wenn die offene Strafe und die Straferwartung in der neuen Sache in der Summe ein Jahr übersteigen. Vom Beschwerdegericht vielfach abgesegnet.

Anonym hat gesagt…

Naja, das passt doch, solange im neuen Verfahren weniger als 9 Monate Freiheitsstrafe zu erwarten sind, sind die Voraussetzungen der Pflichtverteiderbestellung gemäß § 140 Abs. 2 StPO wohl nicht erfüllt...

Harald hat gesagt…

Es mehren sich die Stimmen, daß eine offene Bewährung alleine keinen Fall der notwendigen Verteidigung begründen, sondern erst wenn die zu erwartende neue Strafe + die Bewährungsstrafe insgeasmt 1 Jahr oder mehr ergeben. So z.B. jüngst LG Kassel:

http://www.recht21.com/lg_kassel_2011_03_29.html

kj hat gesagt…

Ist doch für den Mandanten nicht so ungünstig. Mit der Begründung kann ja keine neue Freiheitsstrafe ohne Bewährung dazukommen und wenn das Gericht trotz Tat während laufender Bewährung keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gibt, dann reicht das wohl erst recht nicht zum Widerruf der Bewährung. Falls die doch zuschlagen, wäre das ganz schon unfair und wahrscheinlich angreifbar.

kj hat gesagt…

Offenbar lag ich falsch. Jemand für ein Jahr wegzusperren, ohne das ihm im Prozess ein Verteidiger zusteht, auch wenn er arm ist, das hätte ich eher Staaten wie China oder der Türkei zugetraut.

Vielleicht bekommt Deutschland da ja mal wie so oft in letzter Zeit einen Rüffel von Straßburg.