Donnerstag, 14. April 2011

Gruppenvergewaltigung - Freispruch

Gestern gab es in dem Prozess über einen angeblichen "flotten Siebener" Freisprüche für alle 6 Angeklagten, von denen die Zeugin und Nebenklägerin behauptet hatte, diese hätten sie vergewaltigt.

Ihre Aussagen waren dabei derart inkonstant, dass nicht nur der Tatzeitpunkt wechselte, sondern auch die Beteiligten, wobei es am Ende nicht nur 6, sondern sogar 8 Männer gewesen sein sollen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung sagte sie ebenfalls aus, jedoch nur kurz. Die Verteidiger kamen erst gar nicht dazu, Fragen an sie zu richten und ich verrate kein Geheimnis, wenn ich hier schreibe, dass es viele Fragen zu vielen Widersprüchen gewesen wären. Besonders interessant wäre gewesen, zu erfahren, wie zwei der Angeklagten, die zur behaupteten Tatzeit in Haft saßen, es geschafft haben sollen, an der behaupteten Tat teilzunehmen, denn beide hatten keine Schlüssel zu ihren Zellen.

Gestern ließ sie erklären, sie werde nicht weiter aussagen und dann ging alles sehr schnell - Freispruch.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Zeugin, die durch ihre Aussage dafür gesorgt hatte, dass 6 Männer für einige Wochen in Untersuchungshaft kamen, wird die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Freispruch beantragt hatte, sicher von Amts wegen einleiten. Daneben steht es natürlich auch den Freigesprochenen zu, Strafanzeige zu erstatten.

Vor Jahren habe ich übrigens in einer ähnlichen Sache schon einmal einen Mann verteidigt. Auch damals ging es um den Vorwurf einer schweren Vergewaltigung, § 177 Abs. IV und auch dieser Vorwurf erwies sich als unhaltbar. Verglichen mit dem, was meinem Mandanten damals drohte (nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe), kam die Zeugin, die dafür gesorgt hatte, dass mein Mandant fast 6 Monate in Untersuchungshaft saß, mit einer Bewährungsstrafe davon.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Oder um es mit den Worten von Frau Schwarzer zu sagen, wenn der Mann wegen Vergewaltigung angeklagt war wird da auch irgendwas dran gewesen sein, die 6 Monate waren also noch viel zu kurz... pff unschuldige Männer wo kommen wir den da hin

Ben hat gesagt…

Da ich die Akte nicht kenne, Frau Kollegin, mal die vorsichtigen Fragen,

1. wieso das Ermittlungsverfahren nicht nach 170 eingestellt wurde,

2. warum nicht spätestens durch Nichteröffnung des Hauptverfahrens Schluss war,

wenn sogar das Gericht schon nur eine kurze HV ansetzt, weil eh schon alle wissen, wie es ausgeht...

*Grübel*

Tilman Hausherr hat gesagt…

"Sie verstrickte sich noch während der Vernehmungen bei der Polizei in Widersprüche, machte immer wieder unterschiedliche Angaben zu den beteiligten Tätern und Zeitpunkten" - dann ist ja wohl der eigentliche Skandal dass solch eine Anklage überhaupt zugelassen wurde. (Und was war im Zwischenverfahren?) Bestärkt wird meine Behauptung durch den Satz der Richterin "Glauben Sie im Ernst, dass wir eine so kurze Hauptverhandlung ansetzen, wenn hier nicht rauskäme, was alle schon vermuten?" Klingt irgendwie so, als wollte das Gericht die Zeugin auflaufen sehen, und nicht an Rücksicht ggü den Angeklagten interessiert.

kj hat gesagt…

Leider wird der Vorwurf der Vergewaltigung als auch der des Kindesmissbrauchs sehr oft missbräuchlich erhoben. Dies dürfte den Strafverfolgungsbehörden bekannt sein.

In denen von Ihnen geschilderten Fällen ist nicht nachvollziehbar, dass gleich U-Haft beantragt wurde, anstatt die Vorwürfe erst mal genauer zu prüfen.

Es hilft auch nicht, den Frauen mit empfindlichen Strafen zu drohen, falls es zu keiner Verurteilung kommt. Ein Freispruch weist ja nicht nach, das die Tat nicht stattgefunden hat. Zum anderen schreckt es die Frauen von einer Strafanzeige ab, die wirklich vergewaltigt worden sind.

Anonym hat gesagt…

Was treibt jemanden dazu, so eine Falschaussage zu machen?! Gleich sechs Leute zu beschuldigen ist ja schon einiges..

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Ben und Tilman Hausherr: Nicht alles glauben, was in der Zeitung steht. Wenn jedes Hauptverfahren nicht eröffnet würde, weil sich eine vermeintliche Opferzeugin im Vorfeld in Widersprüche verstrickt, dann würden die meisten Verfahren nicht eröffnet. Wenn sich die Widersprüche im Rahmen der Hauptverhandlung weiter vertiefen und die Zeugin gar nichts weiter aussagen möchte, ist es keine Überraschung, wenn die Hauptverhandlung kurz ist.
@kj: Die Realität ist eine andere.