Dienstag, 12. April 2011

Gebühren im OWi-Verfahren oder: Kollege Günstig

Ich hatte vor 3 Jahren einen Betroffenen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigt. Vorverfahren, 2 Hauptverhandlungstermine, in denen ich Beweisanträge stellte, Beweisaufnahme, Urteil. Abgerechnet wurden Mittelgebühren. Der Betroffene bzw. dessen Rechtsschutzversicherung kürzte meine Rechnung mit der Behauptung, Mittelgebühren seien nicht angemessen. Ich klagte den Restbetrag ein. Ein Gutachten der hiesigen Rechtsanwaltskammer gelangte zu dem Ergebnis, dass meine Rechnung angemessen war und sie es auch dann noch gewesen wäre, wenn ich 20% mehr als die Mittelgebühr in Rechnung gestellt hätte. Zu diesem Gutachten hat nun der Prozessbevollmächtigte des Gegners, nennen wir ihn im Folgenden Herrn Kollegen Günstig, Stellung genommen und auf 5 Seiten (einzeilig) dargelegt, warum das Gutachten falsch und meine Rechnung überhöht sein soll. Angeheftet waren seinem Schriftsatz gefühlte 100 Seiten Rechtsprechung, die seinen Standpunkt untermauern sollen. Kollege Günstig nimmt übrigens auch OWi-Mandate entgegen und ich frage mich, ob er dabei stets reduzierte Gebühren abrechnet. Ich habe übrigens gerade selbst ein OWi-Verfahren in eigener Sache. Ob ich ihn damit mal beauftrage und ihm dann gelegentlich unter Kürzung seiner Gebühren seinen Schriftsatz zukommen lasse? Wäre gar nicht ungünstig - für mich jedenfalls.

2 Kommentare:

kj hat gesagt…

Ihr Kollege macht auch nur seinen Job. Egal wie es ausgeht, es lohnt nicht, viel Energie in die Mittelgebührensache zu stecken.

Es gibt bestimmt auch nette Kollegen von Ihnen, die Sie verteidigen und Sie als Dank für das Vertrauen schick zum Essen einladen. Wenn Sie sich selbst verteidigen, können Sie das abrechnen?

Was haben Sie denn angestellt, flotte Porschefahrerin?

Anonym hat gesagt…

Das ist eben das Problem bei Gebührenrahmen. Lieber wäre mir auch ein fester Satz. Nicht ärgern - der Kollege fühlt sich gerne als Sklave seines Auftraggebers. Sklaven sind bekanntlich unfrei - auch im Geiste.