In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Dienstag, 5. April 2011
Kleben Sie sich das hinter die Ohren
Nein, heute wird kein Sprichwort überprüft, sondern ich berichte lediglich von einem recht eigenartigen Kaugummiaufbewahrungsort. Zunächst dachte ich, er trägt ein Hörgerät, mein aus der Haft vorgeführter Mandant. Ein weißes, ovales Etwas befand sich hinter seinem rechten Ohr, allerdings fehlte die Zuleitung ins Ohr. Bei genauerem Hinsehen entpuppte sich das Etwas als Kaugummi. Erklärung dazu: es schicke sich nicht, in der Hauptverhandlung Kaugummi zu kauen. Andererseits dürfe selbst in den Pausen in der Wartezelle nicht geraucht werden, also würde dann der Kaugummi wieder eingesetzt. Na, wenn das so ist - Mahlzeit!
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1 Kommentar:
Es schickt sich auch nicht, in der Hauptverhandlung zu popeln ..... Aber, man hat ja Ohren.
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