Mittwoch, 13. April 2011

Persönliche Verhältnisse - das kann dauern

Der Mandant ist Zigeuner, besser gesagt Sinti (Zigeuner ist politisch nicht korrekt, korrekt ist wohl "Mitglied einer mobilen ethnischen Minderheit - kurz MEM; BTW: Bestellen Sie demnächst im Lokal mal ein MEM-Schnitzel - witzig, sag ich Ihnen). Er möchte in der Hauptverhandlung Angaben zur Person und seinen persönlichen Verhältnissen machen, sagt er mir im Vorfeld. Ich notiere mir vor Beginn einer Verhandlung immer die "Eckdaten" meiner Mandanten, denn es kommt gar nicht so selten vor, dass sie in der Aufregung vergessen, wann sie geheiratet haben (macht einen ganz schlechten Eindruck, wenn die Ehefrau im Zuschauerraum sitzt), wieviele Geschwister sie haben, wann ihre Kinder geboren sind oder auch in welchem Jahr sie welchen Schulabschluss gemacht haben. "Haben Sie Zeit?", fragt er mich als ich ihn bitte, mir die gewünschten Informationen zu geben. Die Frage war nicht grundlos, denn wie sich herausstellt, hat der Mandant 14 Geschwister und 9 Kinder. Bei 23 Personen kann man schonmal ins Schleudern geraten, was aber nicht der Fall war. Respekt! Und wenn´s in der Hauptverhandlung trotzdem haken sollte, hab ich ja die Eckdaten auf 3 Seiten Papier aufgelistet.

8 Kommentare:

Christian hat gesagt…

Wenn solche Dinge in juristischen Lehrbüchern vorkämen, würde niemand mehr behaupten, Jura sei trocken.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Christian: Ob ich mal ein Buch schreiben sollte? Im Studium fand ich die von Hartmut Braunschneider ganz toll - wenig Jura, viel Witz. Anders war es auch kaum zu ertragen.

IchInBerlin hat gesagt…

"MEM"

Als wir uns einen Kindergarten angesehen haben, in den wir unsere Tochter eventuell hätten schicken wollen, schmiß die Leiterin im
Gespräch mit solchen Floskeln nur so um sich "Wir haben hier ca. 70%
Kinder mit Migrationshintergrund" "ja, es sind viele Andersfarbige
dabei". Ich hab' nur noch drauf gewartet, dass die "Maximalpigmentierten
Mitbürger" oder ähnliches erwähnt würden ...

Ich hätte nix dagegen gehabt, meine Tochter mit ausländischen Kindern zusammen in den Kindergarten zu schicken, aber gegen Migrationshintergrund ist sie nicht geimpft.

Rechtsanwalt Thomas Will hat gesagt…

Also alle Zigeuner die ich kenne, wollen Zigeuner genannt werden. Sinti und Roma ist ja auch wieder speziell und es gehören nicht alle zu den einen oder den anderen.

Ich habe mich schon mit einigen darüber unterhalten und quasi alle meinten, sie seien halt Zigeuner.

Und wenn dann in der HV von Hochzeit nach Zigeuner-Art geredet wird, muss ich doch immer wieder ans Essen denken...;-)

Tourix hat gesagt…

Die hiesige Zeitung hat mal eine Rüge vom Presserat bekommen, als sie Täter als Angehörige einer fahrenden Gruppe bezeichnete. Im Internetportal der Zeitung wurde dann von überkorrekten Menschen unter Missachtung der Beleidigungsparagraphen herumgepöpelt.
Das Theater um die korrekte Bezeichnung ist zumeist einfach nur peinlich.

kj hat gesagt…

Das Unterhaltspflichten bei der Bemessung der Geldstrafe eine Rolle spielen könnten, leuchtet mir ja ein.
Welche strafrechtlich relevante Fakten soll denn die Frage nach den Geschwistern, dem Hochzeitstag und der ethnischen Herkunft beantworten?
Die Frage ob der Angeklagte hetero ist, dürfte ich ja erübrigen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@kj: Bei der Frage der Strafzumessung spielen persönliche Verhältnisse durchaus eine Rolle (Stichwort Sozialprognose). Auch bei Haftfragen sowie in der Strafvollstreckung schaden familiäre Bindungen nicht.
Beispiel: wer "kein Kind, kein Rind" hat und mehrere Fremdsprachen beherrscht, wird sich eher vom Acker machen (können) als das Familienoberhaupt einer Großfamilie (was übrigens unbhängig von der sexuellen Prädisposition gilt).
@Kollege Will: dito. Meine Zigeuner-Mandanten wollen auch sämtlichst so genannt werden. Die finden den politisch korrekten verbalen Eiertanz auch eher amüsant.
@IchinBerlin: :-))

kj hat gesagt…

Das bei gleicher Tat der Täter eine härtere oder mildere Strafe bekommt, nur weil er Geschwister/ Kinder/ Ehefrau hat, halte ich für ungerecht, ebenso wenn der eine Täter deshalb eine längere Strafe verbüßen muss, als der andere Täter.

Immerhin haben die familiären Bindungen den Täter nicht von seinem erheblichen kriminellen Tun abgehalten, dann soll das allein für eine günstige Sozialprognose sprechen?

Das ist auch gegenüber den Opfern ungerecht. Wer weniger hart zuschlägt, soll besser wegkommen als der Brutalo, der das schon öfter gemacht hat, unabhängig davon wie oft er Frauen mit Folgen beglückt hatte.