Oft freut man sich ja, wenn Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Gestern hätte ich deswegen vor Wut aber am liebsten in die Tischkante gebissen.
Die Anklage ging von gewerbsmäßigem Handeltreiben mit nicht geringen Mengen XTC und Amphetamin aus. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme konnte Gewerbsmäßigkeit nicht nachgewiesen werden. Was das Handeltreiben mit XTC anging, befand der Staatsanwalt (Marke ausgebufft aber sympatisch) auch dieses nicht für nachgewiesen, wohl aber das Handeltreiben mit Amphetamin. Insoweit hätte man hinsichtlich des Vorwurfes des Handeltreibens mit XTC also entweder einstellen oder aber einen Teilfreispruch aussprechen müssen. Eine Einstellung war nicht erörtert worden, im Plädoyer hatte ich auch keinen Teilfreispruch beantragt und hierbei die Hoffnung gehegt, dieser würde vergessen werden. Im Urteil wurde dann tatsächlich kein Teilfreispruch verkündet.
Ich frohlockte innerlich während die Vorsitzende ihr Urteil begründete und sah mich schon als Siegerin der Sprungrevision. Dann, kurz vor der Begründung zu Einziehung und Verfall meldete sich der Staatsanwalt zu Wort: "Halt. Hinsichtlich der XTC hätten sie teilfreisprechen oder einstellen müssen. Ich rege an, nochmals in die Beweisaufnahme einzutreten." Mir entgleisen die Gesichtszüge und ich hätte am Liebsten s.o..
Daraufhin der Staatsanwalt grinsend: "Hab ich Sie jetzt etwa geärgert?"
Touché. Die Runde ging an ihn.
1 Kommentar:
Nur die Ruhe. Nicht, daß noch eine Verteidigung wg. §303 StGB nötig wird. Oder, halt, der Tisch ist ja ein "Gegenstand, welcher zum öffentlichen Nutzen dient", als wäre das dann §304 StGB. :)
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