Mittwoch, 21. Juli 2010

Hasophobie- ein tierischer Prozess und sein vorläufiges Ende

Ich hatte hier über eine Lehrerin berichtet, die eine Schülerin verklagt hatte.

Nach einer Information der welt wurde die Klage gegen die Schülerin abgewiesen. Auf die schriftliche Abfassung des Urteils darf man gespannt sein. Angeblich soll eine Schülerin als Zeugin vernommen worden sein, die die "Hasophobie" der Lehrerin bestätigt habe.

Frau Lehrerin klagt übrigens nicht zum ersten Mal gegen eine Schülerin, nur beim ersten Mal war das Medieninteresse nicht so groß wie jetzt. Ob sie wohl in Berufung gehen wird? Falls ja, ist ihr das weitere mediale Interesse sicher. Fragt sich nur, ob das so in ihrem Sinne ist. Der Urteilsverkündung soll sie jedenfalls nicht erschienen sein. Laut welt sei die Pädagogin krankgeschrieben.

Da wird doch nicht wieder jemand einen Hasen an die Tafel gemalt haben?

4 Kommentare:

ra kuemmerle hat gesagt…

Frau Kollegin, wer erscheint den in Zivilsachen bitte zur Urteilverkündung? In Strafsachen wäre das schon seltsam, aber zum TzVE kommen doch nur Querulanten. Obwohl, das könnte hier ja passen :-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@ra kuemmerle: In Vechta sollen ziemlich viele Leute gewesen sein (sogar ein russischer TVSender), daneben Sohn und Gatte der Klägerin.
Dieser Prozess weicht vom "Normalfall" aber auch wirklich weit ab.

Kand.in.Sky hat gesagt…

Seit wann sind Prozesse mit Lehrern normal?

Naja, kann sie sich gleich ihre Noten auf spickmich.de ansehen.

meinprof.de gibt es auch noch.

#k.

Kand.in.Sky hat gesagt…

TITANIC mal wieder

http://www.titanic-magazin.de/uploads/pics/merkelmobbing.jpg

#k.