Sonntag, 18. Juli 2010

Der Angeklagte verteidigte sich selbst

Eigentlich war ich auf 11.15 Uhr geladen beim Amtsgericht G..

Ich war gegen 10.45 schon da, setzte mich in den Sitzungssaal und lauschte gespannt der Verhandlung. Es ging um Urkundenfälschung. Der Angeklagte soll irgendwelche Stempelaufdrucke (TÜV o.ä.) gefälscht und verwendet haben.

Während der Verhandlung stand er hinter seinem Stuhl, die Hände auf der Stuhllehne, sofern er mit diesen nicht wild herumfuchtelte. Erkennbar war sein Bestreben, sich selbst so gut als möglich zu verteidigen.

Um es vorweg zu nehmen: das ging richtig in die Hose.

Und dabei hatte er gute Ideen. Er stellte sogar Beweisanträge, bei denen man erahnen konnte, worauf er hinauswollte, nur gelang es ihm nicht, sie so zu stellen, dass sie den Mindestanforderungen genügt hätten. Dementsprechend flogen sie ihm um die Ohren und das Urteil gleich hinterher.

Gegen das Urteil kann er Rechtsmittel einlegen. Vielleicht versucht er sich in der 2. Instanz mit Verteidiger.

8 Kommentare:

Jens hat gesagt…

Wenn man erahnen konnte, was der Angeklagte wollte, warum hat das das Gericht nicht getan? Gibt es nicht auch so etwas wie eine Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger? Sollte man nicht trotzdem wenigstens den Hauch einer Chance haben, auch wenn man nicht Jura studiert hat und nicht die Gepflogenheiten vor Gericht kennt? Sowohl Staatsanwalt als auch Gericht sollen ja objektiv sein, sie hätten also durchaus versuchen sollen, die Beiträge des Angeklagten zu würdigen.

Anonym hat gesagt…

Ich habe dagegen schon einige Verhandlungen erlebt, bei denen das Fehlen des Strafverteidigers dem Angeklagten zum Vorteil gereicht hat. - So wird z.B. keine Freiheitsstrafe über einem Jahr ausgeurteilt.

RA JM hat gesagt…

... oder mit einer Verteidigerin?! ;-)

Anonym hat gesagt…

Manchmal ist es ohne Anwalt besser.
Ich habe vorm Oberverwaltungsgericht gegen einen Bebauungsplan geklagt und mein Anwalt hat sich nicht an die Absprachen gehalten und ausserdem den Zeugen, die sich widersprochen haben, keine einzige Frage gestellt.
Später habe ich über yahoo noch ein Vortragsmanuskript gefunden in dem
ein Zeuge etwas ganz anderes als vor Gericht behauptet.
Nachdem dieser Prozess nun gewonnen ist, tun sowohl mein neuer Anwalt wie auch mein alter Anwalt so als ob das auf ihrer Leistung beruht.

Allerdings habe ich jetzt zum alten Anwalt gesagt, die Stadt solle erstmal die bestehenden Bauflächen im Innembereich verdichten bevor sie
auf der grünen Wiese im Aussenbereich baut. Er sagte empört, für die Stadt wäre dieses 3 Quadratkilometer große Gebiet ein Innenbereich und die Klage hätte ja nur meiner persönlichen Befindlichkeit gedient.
Darüber grübele ich jetzt so vor mich hin. Ist das ein Fall von Parteienverrat oder für den Psychiater ?

Jedenfalls gibt es schon seit über 30 Jahren einen mitgliederstarken eingetragenen Verein mit dem Vereinszweck, die Bebauung dieser Fläche zu verhindern.

Ich habe dieses Jahr ohne Anwalt vor dem Verwaltungsgericht einen Prozess gegen die Stadt gewonnen.

Letzten Endes ist die deutsche Sprache eine ekelhafte Sprache und eigentlich braucht man nur aus diesem Grunde einen Anwalt. Aber einen der das ihm vorgelegte einfach in Fachsprache übersetzt und nicht tut als wenn er Verstand hätte.

RA Müller hat gesagt…

Es mag eine Berufskrankheit sein, denn wer hält sich schon gerne selbst für überflüssig, aber: Ich halte es gerade in den Fällen, in denen ein Tatvorwurf nicht eingeräumt wird, für ausgesprochen naiv, sich als "Laie" selbst zu verteidigen.

Es fängt damit an, daß man idR keine Akteneinsicht bekommt.

Man kann auch nicht darauf bauen, daß der Richter alles schön fein erklärt und juristisch unsaubere Anträge in wirksame Anträge umformuliert.

Sodann wissen Laien im Strafrecht regelmäßig nicht, worauf es rechtlich gesehen ankommt. So hat sich schon so mancher um Kopf und Kragen geredet bei dem Versuch, sich zu rechtfertigen.

Die Aufzählung ließe sich noch lange fortführen...

[Und ja: Selbstverständlich gibt es auch in der Strafverteidigung Anwälte, ohne die der Angeklagte deutlich besser dran wäre. Aber gibt es schwarze Schafe nicht auf jedem Gebiet?]

Anonym hat gesagt…

Wäre das nicht eine Gelegenheit für eine ganz konventionelle Aquise gewesen?

Clyde hat gesagt…

RA Müller: "Es fängt damit an, daß man idR keine Akteneinsicht bekommt."

Das wäre dann aber mindestens ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht#Akteneinsicht_f.C3.BCr_Beschuldigte

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Jens: Derartige Versuche können scheitern wie die Erfahrung zeigt.
@Anonym 1: Nicht nachvollziehbar. §140 StPO.
@Anonym 2: Glückwunsch!
@RA Müller: Sehe ich auch so.
Jeder verteidigt (sich) so gut er kann.
@Clyde: Sie haben Recht. Besonders lustig ist die AE bei Beschuldigten, deren Akte ein paar 1000 Blätter hat, die jedes für sich auf der Geschäftsstelle eingesehen werden müssen, da die Gericht Beschuldigten die Akten idR nicht mit nach Hause geben zum genauen Studium oder zum Kopieren.