Freitag, 2. Juli 2010

Drei verärgerte Zeugen

Heute Mittag, Amtsgericht M., im Sitzungssaal herrscht bei geschlossenen Fenstern nach einem langen Verhandlungsvormittag sprichwörtlich dicke Luft bei gefühlten 40 Grad.

Es sind drei Zeugen geladen, die einen Anfahrtsweg zwischen 70 und 200 km hatten. Alle drei transpirieren mit dem Richter, dem gegnerischen Kollegen und mir um die Wette. In der Sache selbst dreht es sich um eine vollkommen unspannende Zivilsache und ich beneide den Richter nicht um das Urteilschreiben in dieser Sache, denn es geht um viele Einzelpositionen und deren Abrechnung.

Der Richter beneidet sich selbst offenbar auch nicht darum und probiert, die Sache im Vergleichsweg zu beenden. Das hatte er vor ein paar Wochen in der Güteverhandlung auch schon versucht, aber es scheiterte leider am Gegner, der damals noch nicht anwaltlich vertreten war und irgendwie nicht wahrhaben wollte, dass seine Karten nicht wirklich gut sind. Ich signalisiere, dass ich mit dem Vergleich nach wie vor einverstanden bin und setze meine Hoffnung auf den Kollegen. Der muss zwar erst noch mit seinem Mandanten telefonieren, aber wenige Minuten später ist der Vergleich beschlossene Sache.

Richter, Kollege und ich sind glücklich. Müssen also nur noch die Zeugen entlassen werden. Die glauben zunächst an einen Scherz als der Richter verkündet, auf ihre Vernehmung könne verzichtet werden. Da ich die drei übrigens als Zeugen für die Behauptungen meiner Partei benannt hatte, kriegte ich auch ihren Ärger über die Anreise ab. Damit konnte ich gut leben. Lieber drei Minuten Mecker als 2 Stunden Beweisaufnahme.

3 Kommentare:

Detlef Burhoff hat gesagt…

Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht :-); Meckern an den Gegner durchreichen.....

gb hat gesagt…

und das Zeugengeld gibt's doch trotzdem, egal ob ausgesagt oder nicht ;)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@gb: Stimmt.