Gestern war ich mal wieder in Bayern. Wie üblich reiste ich mit dem Auto an. Termin war auf 13 Uhr angesetzt, ich war 12.30 da. Kaum, dass ich den Gerichtssaal betreten, erreicht mich ein Anruf meines Mandanten: er verspätet sich um mindestens eine Stunde.
Grund: die Bahn.
Ich schimpfe mit ihm. Wie kann man nur mit der Bahn am Terminstag anreisen? Am Ende noch ohne akkubetriebenes Klimagerät und Kühltasche mit Kaltgetränken?!
Der Vorsitzende nahm´s gelassen, obwohl die Verspätung nicht eine, sondern fast zwei Stunden betrug.
3 Kommentare:
Ja, so sind wir Bayern. Immer ruhig und gelassen.
Na ja, gut dass der Richter so gelassen war und nicht wie folgt formulierte: "... Das Ausbleiben des Angeklagten ist dann genügend entschuldigt, wenn er bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge mit seinem rechtzeitigen Eintreffen rechnen konnte. Das ist vorliegend nicht der Fall, da der Angeklagte sich auf die Bahn verließ ..." ;-)
@Anonym: Das hab ich auch schon anders erlebt, aber nicht bei diesem Vorsitzenden.
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