Ich hatte mal über eine Faxpanne berichtet, die im Zusammenhang mit einer Terminskollision stand. Der Richter traute mir nicht über den Weg und wollte unbedingt einen Nachweis, dass ich an dem von ihm vorgesehenen Termin tatsächlich woanders verhandele. Den hatte er bekommen, wenn auch nicht so wie ich das angedacht hatte.
Heute war Termin. Nach der Verhandlung meinte er, ich sei wohl sauer gewesen wegen seines Misstrauens. Ich bejahe grinsend, darauf wartend, dass er mir jetzt mit der Faxpanne kommt. Genau das ist der Fall. Er sei aber auch sauer gewesen, weil die Ladung des Amtsgericht A. jüngeren Datums sei als seine Ladung. Das ist zwar richtig, aber der Richter beim Amtsgericht A. hatte den Termin bevor er die Ladung verfügt hatte, mit mir telefonisch abgestimmt, so dass ich den Termin längst eingetragen hatte als die Ladung des Amtsgerichts N. eintraf.
Wir haben die Sache dann sozusagen übereinstimmend für erledigt erklärt, schließlich waren wird damit quitt. Alles wird gut.
2 Kommentare:
Das Landgericht Magdeburg hat einmal einen Terminsverlegungsantrag im Hinblick auf einen anderen Termin vor dem Arbeitsgericht mit der Begründung abgelehnt, das Landgericht sei gegenüber dem Arbeitsgericht das "höhere" Gericht. Termine des höheren Gerichts gingen immer vor. Das Arbeitsgericht müsse verschieben...
Das hätte ich dann ans Arbeitsgericht gesandt zur besonderen Belustigung der Belegschaft.
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