Donnerstag, 17. Dezember 2009

Napoleon-Komplex

Dienstag beim Amtsgericht E.. Es geht um eine (Nebenkosten)forderung unter 300 Euro und den Parteien ums Prinzip. Der gegnerische Kollege älteren Jahrgangs hatte schon außergerichtlich deutlich jenseits der verbalen Schmerzgrenze argumentiert und seine Schreiben eher in Sprach- denn in Schriftdeutsch verfasst ("Sie machen wohl Witze!").

Im Gütetermin legte er noch eine Schippe drauf und das, obwohl seine Partei nicht einmal dabei war. Er ereiferte sich in einer Weise, wie ich sie selbst bei hohen Streitwerten selten erlebt habe. Es war hochamüsant und ich fragte mich, für wen der Kollege wohl dieses seltsame Schaulaufen abhält. Sowohl seine Armbanduhr als auch seine sonstige Bekleidung (sein Auto konnte ich nicht ausmachen) sprachen gegen den Napoleon-Komplex, auf den ich anderenfalls getippt hätte.

Als er dann auch noch anfing, aus seinen außergerichtlichen Schreiben zu zitieren, was der Richter mit einer stoischen Ruhe über sich ergehen ließ, wurde mir klar: er gehört zur Spezies der Anwälte, die sich persönlich angegriffen fühlen, wenn man einen ihrer Mandanten verklagt und er nimmt die Sache wirklich bitter ernst.

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