Gestern hatte ich seit längerer Zeit mal wieder das Vergnügen, die Freundin eines inhaftierten Mandanten (U-Haft) zu treffen, die es strikt ablehnte, die beiden gemeinsamen Kinder (4 und 1,5 Jahre) in die JVA zu den Besuchsterminen mitzunehmen.
Natürlich vermisse ihr Freund die Kinder und die Kinder ihn, erklärte sie, aber sie und ihr Freund seien sich einig darüber, dass man den Kindern Besuche hinter Gittern nicht antun muss.
Die Einstellung kann ich nur begrüßen. Alles, was ich bislang zu diesem Thema vor Ort mitbekommen habe (verstörte Kinder trotz netter Vollzugsbeamter) lässt mich annehmen, dass die meisten Kinder es besser verarbeiten, ihren Vater eine Zeitlang gar nicht zu sehen als im Rahmen überwachter JVA-Besuche.
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