Dienstag, 15. September 2009

Der Terminsnachweis und die Faxpanne

Ich hatte beim Amtsgericht N. um Terminsverlegung ersucht wegen einer Terminskollision. Ein üblicher Vorgang, der häufiger vorkommt.

Der Richter beim Amtsgericht N. (nein, wir kennen uns nicht persönlich) glaubt mir offenbar nicht und will es ganz genau wissen. Er schreibt mir, ich möge die Ladung des Amtsgerichts A. vorlegen zum Nachweis der Kollision. Ich ärgere mich, schließlich habe ich noch nie nachgefragt, warum mancher Vorsitzender Termine aus "dienstlichen Gründen" aufhebt und werde es auch in Zukunft nicht tun, da ich soviel Vertrauen habe, dass ein Gericht nicht aus einer Laune heraus Termine aufhebt. Nachdem ich den Richter telefonisch nicht erreiche, kritzele ich auf das Schreiben:

"Refax an oben - Ladung anonymisiert als Anlage zum Nachweis, dass ich mir keine Termine ausdenke. Weitere Glaubhaftmachung wird NICHT erfolgen!!!!"

Diese Verfügung wird prompt von meiner Mitarbeiterin ausgeführt, die das Original samt anonymisierter Ladung rausfaxt.
Eigentlich hatte ich mir vorgestellt, dass sie ein Fax versendete à la "zur Kenntnisnahme", aber inzwischen finde ich diese Variante gar nicht so verkehrt.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ihre MA kennt ihre Chefin halt.