Eine Mandantin (19) ist bei einem Verkehrsunfall, den die Gegnerin (18) allein verschuldet hat, nicht unerheblich verletzt worden.
Ich führe die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und fordere neben dem am Auto entstandenen Unfallschaden auch Schmerzensgeld für meine Mandantin.
Besorgt ruft sie mich an und fragt, ob das Mädchen, das auf ihr Auto aufgefahren sei, jetzt große Schwierigkeiten bekomme. Immerhin habe der Gutachter an ihrem Auto ja einen Schaden von weit über 5000 Euro festgestellt und soviel könne die Gegnerin ja sicher unmöglich bezahlen. Ich erkläre ihr in aller Kürze das Wesentliche zum Thema Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sie ist beruhigt. Ich bin beeindruckt von ihrer Rücksichtnahme.
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