Im April wurde der Führerschein meines Mandanten durch die Polizei sichergestellt, kurze Zeit später erging ein Strafbefehl gegen ihn, mit dem die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen wurde, vor Ablauf von 5 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Business as usual möchte man meinen.
Da die Verwaltungsbehörden einen Vorgang wie den der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sorgfältig vorbereiten und prüfen müssen und auch niemand anderes dafür zuständig ist, wird normalerweise der Vorgang nach Rechtskraft der Verwaltungsbehörde mitgeteilt und der Führerschein dorthin übersandt. Es gibt aber auch Abweichungen vom Normalfall und mit so einem habe ich es gerade zu tun. Die Verwaltungsbehörde kennt weder den Fall noch hat sie den Führerschein. Die Polizei hat die Sache samt sichergestelltem Führerschein schon vor vielen Monaten an die Staatsanwaltschaft abgegeben und diese dann an das zuständige Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen und die Akte wieder zurück an die Staatsanwaltschaft gegeben hat. Hier verliert sich nun ein wenig die Spur, nicht die der Akte, sondern die des Führerscheins. Wahrscheinlich ist er noch in der Akte. Die Akte wiederum müsste bei einem Beamten der Strafvollstreckung liegen, der jedoch noch im Urlaub ist und dessen Vertretung die Akte nicht kennt. Die Vertretung wiederum ist ab morgen im Urlaub, legt aber ihrer Vertretung einen roten Zettel hin, damit sowohl die Mitteilung wie auch der Führerschein an die Verwaltung rausgehen können. Das jedenfalls ist das Ergebnis von Telefonaten mit sechs unterschiedlichen Personen (immerhin allesamt gut gelaunt) am heutigen Vormittag.
Gleich werde ich meinen Mandanten anrufen, dem ich zugesagt hatte, herauszufinden, wo sein Führerschein ist, und kleinlaut einräumen, dass ich es nicht geschafft habe. Aber ich werde dranbleiben und entschuldige mich schon mal im Voraus bei all den Leuten, denen ich ab morgen wieder auf den Zeiger gehen werde im Dienste der guten Sache...
2 Kommentare:
Mit Verlaub: Sie sind die Einzige hier, die keinen Grund hat, kleinlaut zu sein.
Danke. :-)
Für den Mandanten ändert das aber am Ergebnis leider nichts. Der Lappen ist weg und zusätzlich ist er nicht da, wo er sein sollte.
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