Den Angeklagten, so ein Polizeibeamter heute in der Sitzung, kenne er schon länger. Seit er 1993 versetzt worden sei, habe er immer mal wieder mit ihm zu tun gehabt, man könne also sagen, dass man sich dienstlich schon recht lange kenne.
Die Frage des Staatsanwaltes danach, ob es sich bei der Person in dem Videofilm, die nur ab der Brust abwärts zu erkennen war, um den Angeklagten handeln könne, vermochte er aber nicht zu beantworten. Die Person sei zwar offenbar männlich und schlank, aber diese Beschreibung treffe auf viele Leute zu und er sei kein Sachverständiger.
Ich hatte kurze Zeit den Eindruck, dass das nicht die erhoffte Antwort war, aber jetzt bin ich fast sicher, mich getäuscht zu haben, denn jede andere Antwort wäre angesichts der Qualität des Films mehr als mutig gewesen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen