Ein Mandant wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde ihm u.a. eine Geldbuße auferlegt, ersatzweise Sozialstunden.
Im (nicht rechtskräftigen) Urteil steht freilich nichts von den Auflagen, weshalb er nun der Meinung ist, das Gericht habe die schlicht vergessen. Meine Versuche, ihm zu erklären, dass es bei einer Bewährungsstrafe auch einen gleichnamigen Beschluss gibt, aus dem sich die Auflagen ergeben, sind gescheitert. Er habe die Sache mit seinem Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle besprochen und der habe gemeint, dass sich Auflagen immer aus dem Urteil ergeben würden. Ich habe ihm anheim gestellt, sich anderweitig verteidigen zu lassen. Gegen derart geballte Kompetenz zu argumentieren, ist mir zu aufwändig.
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