Freitag, 25. September 2009

Mit dem Gesicht gebremst

Gestern beim Landgericht. Einer der Angeklagten hatte schlimme Gesichtsverletzung. Mitleidig fragte ihn die Vorsitzende, was denn passiert und ob er verhandlungsfähig sei. Er habe am Vortag einen Unfall mit dem Fahrrad gehabt, habe aber keine Probleme, der Verhandlung zu folgen, erklärte der Angeklagte.

Kurze Zeit später liegt dem Gericht ein Fax der Polizei vor: der verbeulte Angeklagte wird beschuldigt, am Vortag ein Fahrrad gestohlen zu haben.

Gar nicht mehr mitleidig kündigte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer (2 Jahre Jugendstrafe mit Bewährung für einen Raub) an, er bringe ihn in den Knast, wenn an der Sache mit dem Fahrrad etwas dran sei.

4 Kommentare:

hhaien hat gesagt…

Auch wenn das mit dem Fahrrad noch dazu käme - würde es sich in diesem speziellen Fall nicht anbieten, trotzdem auf mildernde Umstände zu plädieren ? Schließlich könnte man ja sagen, das er zum Einen umweltbewußt war und auch das mildeste bzw. am wenigsten Schaden verursachendes Mittel, ein Fahrrad, statt eines Autos, genommen hat. Zum Anderen ist er ja auch durch den Unfall teilweise schon vorab bestraft...
Wenn der Richter schon Mitleid hatte, sollte man doch dieses ausnutzen !

Kand.in.Sky hat gesagt…

So ein zerschrammtes Gesicht ist schon Strafe genug. Und des Richters Ansage darf auch als Befangenheit (gefühlte) gedeutet werden.



#k.

Tilman Hausherr hat gesagt…

Das mit dem Fahrrad kann nicht stimmen. Zu meiner Zeit haben "Problem-Jugendliche" Motorräder gestohlen, keine Fahrräder. Oder wollen die nun auch "was fürs Klima tun"?!

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Immer schön bei der Unschuldsvermutung bleiben: er wird BESCHULDIGT, ein Fahrrad geklaut zu haben. Das bedeutet noch lange nicht, dass er tatsächlich ein Fahrrad geklaut HAT.