Es ist schon erstaunlich, welche Fristen manche Behörden setzen. Eine Kreisverwaltung (Führerscheinstelle) verlängert eine Frist zur Äußerung nach § 28 I VwVfG, nachdem ich mich für den Mandanten bestellt und Akteneinsicht angefordert habe, um exakt fünf Tage, wobei mir das Schreiben erst zwei Tage vor Fristablauf zugeht. Die Akte wurde übrigens nicht übersandt, sondern nur diejenigen Teile, die der Sachbearbeiter für wesentlich hält.
Mal abgesehen davon, dass mir keine Verwaltung bekannt ist, die selbst auch nur annähernd so schnell ihre Akten bearbeitet wie das offensichtlich von Anwälten verlangt wird, frage ich mich, was den Sachbearbeiter davon abgehalten haben mag, die komplette Akte zur Einsichtnahme zu übersenden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen