Mittwoch, 15. Juli 2009

Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigerin

Kürzlich verteidigte ich einen Mandanten bei einem auswärtigen Amtsgericht. Im ersten Termin ging es, nachdem lediglich 1 von 5 Zeugen geladen war, nicht recht vorwärts. Das Angebot des Richters nach 4 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung (es ging um Körperverletzungsdelikte) hatte mein Mandant auf meinen Rat hin dankend abgelehnt und so musste fortgesetzt werden. Nachdem der Termin zur Fortsetzung bestimmt war, packte ich rasch zusammen, da mir ein anderer Termin im Nacken saß und ich nicht zu spät kommen wollte. Ich verabschiedete mich und eilte davon.

Ich war noch nicht ganz wieder auf der Autobahn als mein Handy klingelte und mein Mandant mir berichtete, dass der Richter ihn nachdem ich weg gewesen sei, angesprochen habe. Er solle es sich nochmal gut überlegen, ob es nicht doch besser sei, sich auf den Deal einzulassen. Als er zu erkennen gegeben habe, dass der Vorschlag für ihn nicht in Frage komme und ich ihm davon abgeraten habe, habe der Richter gesagt "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigerin" und ihm darüber hinaus gesagt, dass nach Aktenlage durchaus noch mehr rauskommen könne.

Mein Mandant hat sich nicht beeindrucken lassen und ich habe überlegt, ob ich einen unaufschiebbaren Antrag gegen den Richter stellen soll. Im Ergebnis habe ich mir und dem Gericht diese Arbeit erspart, auch vor dem Hintergrund, dass die Früchte für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag zeimlich hoch hängen. Mein Mandant wurde übrigens verurteilt - zu einer Geldstrafe.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Von selbigen Richter? Da hat sich der Verzicht doch gelohnt.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

So ist es.:-)

Anonym hat gesagt…

Das Ergebnis wird den Vorsitzenden wohl genauso ärgern, wie der unaufschiebbare Antrag. Wenn nicht noch mehr :)